Verbindliche Schutzimpfungen

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Wir legen viel Wert auf eine praxisnahe Ausbildung inklusive Pflichtpraktika, ohne die ein Abschluss der Ausbildung nicht möglich ist. Deshalb sind folgende Nachweise gemäß der Empfehlung des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates (Österreichischer Impfplan) für Praktikant*innen im Pflegebereich und somit für alle unsere Studierende vor dem ersten Praktikum erforderlich.
Außerdem dienen die Erhebung des Immunitätsstatus und die Sicherstellung deines Infektionsschutzes nicht nur deiner Sicherheit, sondern geschieht auch zum Wohle der Patient*innen.
Hepatitis B
- durchgeführte Grundimmunisierung mit aktuellem HBs-AK-Titer (vorhandener Impfschutz)
- Falls noch keine Immunisierung durchgeführt wurde, sind zumindest 2 Impfungen innerhalb der letzten 6 Monate nachzuweisen (Impfpass).
- Als Studierende*r erhältst du den Impfstoff kostenlos über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Die Bestellung erfolgt im Rahmen des Pflegeunterrichtes.
Masern, Mumps, Röteln und Varicellen
- Nachweis durch zweimalige Impfung (Impfpass) oder Antikörperbestimmung – gilt für den patientennahen Bereich.
SARS-CoV-2
- Zurzeit gibt es noch keine berufsrechtliche Bestimmung. Es ist aber zu erwarten, dass eine Schutzimpfung für diese Krankheit den Berufsgruppen in der Sozialbetreuung und Pflege vorgeschrieben wird.