Leitbild

© Johannes Leitner
Als Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) bilden wir Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innern in der Altenarbeit (inkl. Pflegeassistenz) sowie Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen in der Behindertenbegleitung aus.
Wir verstehen uns als ein Ort des Lernens und der Begegnung mit dem Ziel, Menschen auszubilden, die in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit dazu beitragen werden, die jeweilige Zielgruppe bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Die Achtung der Menschenwürde, der Respekt und die Achtsamkeit vor dem Anderen und sich selbst, die Stärkung und Weiterentwicklung der persönlichen Ressourcen und das Erkennen der lebensgeschichtlichen Zusammenhänge sind dabei neben fachgerechter Anwendung aktueller Methoden die Grundvoraussetzung.
Um für alte und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen eine spürbare Besserstellung in ihren Lebensvollzügen zu erreichen, brauchen wir: Lehrpersonen und Studierende, die dieses Ziel mit uns teilen und Strukturen, die den dafür entsprechenden organisatorischen Rahmen bieten.
Die Vielfalt des Lehrerkollegiums – unsere Lehrer*innen verfügen neben einer fundierten theoretischen Ausbildung auch über fachspezifische berufliche Erfahrungen, Zusatzausbildungen sowie die Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung – garantiert eine ausgewogene Verschränkung von Theorie und Praxis. Die Praxiseinrichtungen verstehen wir dabei als unverzichtbare Partner*innen. Wir legen Wert auf Methodenvielfalt sowie vernetztes fächerübergreifendes Arbeiten.
Die an unserer Schule Lehrenden vertreten einen ganzheitlichen Ansatz in Übereinstimmung mit dem humanistisch-christlichen Weltbild.
Unsere Schule ist ein Lernort, an dem eine offene und wertschätzende Begegnung von Menschen aus verschiedenen Lebenswelten und Kulturen, mit unterschiedlichen Konfessionen und Weltanschauungen stattfindet.
Kommunikation und Beziehung sind Basis unseres Miteinanders. Dies findet seinen Niederschlag nicht zuletzt darin, wie wir Schule gestalten. Wir fördern das Gefühl der Mitverantwortlichkeit aller Beteiligten sowohl für das Schulhaus als auch für die darin herrschende Atmosphäre mit dem Ziel, einen Ort zu schaffen, an dem sich Studierende, Lehrende und alle anderen dort tätigen Berufsgruppen gleichermaßen wohlfühlen.
Außerschulische Aktivitäten, Feste, Feiern sowie Humor, Spaß und Lebensfreude fördern Arbeitsklima und Schulkultur.
Die Ausbildungsteilnehmer*innen bekennen sich zu eigenverantwortlichem Tun und zeigen die Bereitschaft, sich fachliches Wissen anzueignen und an ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu arbeiten.
So sind Berufsbildung und Persönlichkeitsbildung die tragenden Elemente unserer schulischen Arbeit und schaffen die Voraussetzung dafür, dass die zukünftigen Klient*innenen jene Begleitung, Pflege und Unterstützung erhalten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
Hausordnung
An unserer Schule werden Höflichkeit, Respekt und Wertschätzung, angemessenes Benehmen und Zusammenhalt unter Kolleg:innen und Lehrenden großgeschrieben.
Ordnung in der Schule
Einrichtungsgegenstände, eigenes und fremdes Eigentum sind verantwortungsvoll zu behandeln. Die Schulräume, Klassenräume und der Schulhof sind täglich sauber zu halten, das bedeutet auch, dass Mülltrennung durchzuführen ist (Altpapier, Metall, Restmüll) und die Tafeln zu löschen sind.
Die gesamte Klassenraumausstattung (Beamer, Smartboards, PC etc.) ist ordnungsgemäß zu benutzen. Wand- und Tisch- sowie Sesselflächen sollen sauber gehalten werden (kein Bekritzeln und Ritzen, etc.).
Angemessene Kleidung und ein gepflegtes Erscheinungsbild werden von der Schule vorausgesetzt.
Laut Schulordnung 2024 § 3 gelten folgende Richtlinien:
§ 3. Absatz 2 (Verhaltenskodex in der Schule) sind das Rauchen, der Konsum von Tabak oder Nikotin jeglicher Art und von diesen gleichzuhaltenden Erzeugnissen auf der gesamten Schulliegenschaft untersagt. Es sind hierfür die gekennzeichneten Bereiche zu nutzen.
Die Mitnahme und der Konsum von alkoholischen Getränken und Suchtmitteln aller Art, sind ebenso untersagt. (siehe SchuG)
§ 3 Absatz 4 (Verhaltenskodex in der Schule) Das Mitbringen von sicherheitsgefährdenden Gegenständen und den Unterrichtsbetrieb störende Gegenstände ist nicht gestattet. Derartige Gegenstände sind dem Lehrpersonal auf Verlangen zu übergeben. Dies gilt auch für die private Handynutzung im Unterricht.
Übergriffe verbaler, als auch körperlicher Art, entsprechen nicht den Werten der Sozialbetreuung und somit auch nicht der Haltung der Schule.
Wertgegenstände
Für Wertgegenstände und Garderobe kann von Seiten der Schule keine Haftung übernommen werden.
Verstöße
Bei groben Verstößen wird in Klassen- bzw. Schulkonferenzen über entsprechende Konsequenzen beraten; die auch einen Schulausschluss nach sich ziehen können.