© Johannes Leitner

Strafregisterbescheinigung

Für die Anmeldung werden zwei Strafregisterbescheinigungen benötigt:

  • „normale“ (einfache) Strafregisterbescheinigung
  • Strafregisterbescheinigung für „Pflege und Betreuung“ 

Zuständige Behörden in Kärnten:

  • der Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK)
  • Landespolizeidirektion Kärnten
    • Bürgerservicestelle (in Klagenfurt)
    • Polizeikommissariat Villach, Bürgerservicestelle 

Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer gültigen Terminvereinbarung bedient werden können. Nähere Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden sie auf oesterreich.gv.at.

Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“

Das Formular für die Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ muss ausgefüllt und von uns unterfertigt werden.